Bikellorca

AGB

Mietbedingungen von Bikellorca

  1. Keine Versicherung: Die Fahrräder sind nicht versichert. Der Mieter ist vollständig verantwortlich für Diebstahl, Nicht-Rückgabe oder Schäden am Fahrrad. Eine Versicherung für unsere Fahrräder ist auf unserer Website verfügbar. Die Gebühr basiert auf dem entstandenen Verlust für Bikellorca, nicht auf dem Einzelhandelswert eines Fahrradteils oder Rahmens.

  2. Mietvorgang: Fahrräder und Ausrüstung können nur gemietet werden, nachdem ein Mietvertrag abgeschlossen oder unsere Mietbedingungen im Online-Buchungsportal akzeptiert wurden, zusammen mit der Angabe von Kreditkartendaten, vor Beginn der Mietdauer.

  3. Haftung: Bikellorca kann nicht für Verletzungen oder Schäden verantwortlich gemacht werden, die dem Kunden während der Mietzeit entstehen oder durch den Kunden verursacht werden.

  4. Verspätete Rückgabe: Für verspätete Rückgabe des Fahrrads wird das doppelte des veröffentlichten Tagesmietsatzes für jeden Tag/Teil eines Tages berechnet, an dem das Fahrrad verspätet zurückgegeben wird.

  5. Helmpflicht: Das Tragen eines Helms ist in Spanien gesetzlich vorgeschrieben.

  6. Nutzung der Fahrräder: Kunden dürfen nur auf asphaltierten Straßen fahren, die für das Radfahren geeignet sind. Es ist verboten, mit dem Fahrrad auf Stränden oder unbefestigten Straßen zu fahren.

  7. Wartung und Reinigung: Alle Fahrräder werden von professionellen Mechanikern sorgfältig gewartet. Normale Abnutzung während der Mietzeit ist akzeptabel. Eine Gebühr von 20 € wird erhoben, wenn das Fahrrad übermäßig gereinigt werden muss.

  8. Inspektion des Fahrrads: Es liegt in der Verantwortung des Kunden, den Zustand des Fahrrads vor der Anmietung gründlich zu überprüfen. Mit der Anmietung des Fahrrads erkennt der Kunde den Zustand und den Zustand des Fahrrads an. Bikellorca ermutigt Kunden, Fragen zu stellen und bei Bedarf Klarstellungen zum Zustand oder zur Bedienung des Fahrrads zu suchen.

  9. Stornierungen: Stornierungen, die innerhalb von 5 Tagen vor Beginn der Mietzeit erfolgen, oder „No-Shows“ werden mit dem vollen Mietpreis berechnet.

  10. Höhere Gewalt: Wenn Bikellorca eine Buchung aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht erfüllen kann, haften wir nicht für den Kunden. In solchen Fällen übersteigt unsere Haftung nicht die vereinbarten Mietkosten. Höhere Gewalt/„Acts of God“ erlauben keine Stornierungen, es ist jedoch möglich, eine Buchung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Allgemeine Mietbedingungen von Bikellorca

  1. MIETBEDINGUNGEN FÜR FAHRRÄDER

1.1 Bikellorca bemüht sich, hochwertige Spezialfahrräder zur Miete anzubieten. Um angemessene Kosten zu halten, erwarten wir von unseren Kunden einen verantwortungsvollen Umgang mit der Ausrüstung.

1.2 Vor der Anmietung von Fahrrädern und Ausrüstung bei Bikellorca müssen die Kunden ein Mietvertragsformular in unseren Geschäftsräumen ausfüllen oder das Reservierungsformular auf unseren Websites bestätigen und damit unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren. Bikellorca behält sich das Recht vor, die Kreditkartendaten des Kunden als Sicherheit zu behalten, bis das Fahrrad in seinem ursprünglichen Zustand zurückgegeben wird. Durch die Annahme dieser Geschäftsbedingungen wird ein verbindlicher Vertrag zwischen Bikellorca und dem Mieter geschlossen.

1.3 Alle Buchungen unterliegen der Verfügbarkeit. Bikellorca behält sich das Recht vor, eine Buchung im Falle von Fahrradunverfügbarkeit oder höherer Gewalt abzulehnen oder zu stornieren.

1.4 Wenn eine Buchung im Namen einer anderen Person oder Gruppe vorgenommen wird, bestätigt die buchende Person gegenüber Bikellorca, dass sie die Befugnis dazu hat und die Verantwortung für die Rückgabe des Fahrrads in gutem Zustand übernimmt.

1.5 Die Mietdauer beginnt, wenn das Fahrrad und die Ausrüstung abgeholt oder versendet werden, und endet, wenn sie in die Geschäftsräume von Bikellorca zurückgebracht werden. Bei der Fahrradabholung wird das Übergabeprotokoll unterschrieben.

  1. BEDINGUNGEN FÜR DEN MIETER

2.1 Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Sie körperlich fit genug sind, um eine beliebige Strecke zu fahren oder die Ausrüstung, die Sie gebucht haben, zu benutzen. Bikellorca haftet nicht für das Scheitern der Mietdauer aufgrund mangelnder Fitness, Krankheit oder Verletzung. Bikellorca haftet nicht für Personenschäden, Verlust, Beschädigung persönlicher Gegenstände oder Verzögerungen oder Änderungen der Mietdauer aufgrund von Wetter, Streiks, Krieg, Terrorismus oder anderen Ursachen.

2.2 Alle Fahrräder werden von professionellen Mechanikern sorgfältig gewartet, und während normale Abnutzung während der Mietdauer akzeptabel ist, wird eine Gebühr von 20 € erhoben, wenn das Fahrrad übermäßig gereinigt werden muss.

2.3 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, den Zustand des Fahrrads vor der Anmietung gründlich zu überprüfen. Mit der Anmietung des Fahrrads erkennt der Kunde den Zustand und die Beschaffenheit des Fahrrads an. Bikellorca ermutigt Kunden, Fragen zu stellen und bei Bedarf Klarstellungen zum Zustand oder zur Bedienung des Fahrrads zu suchen.

2.4 Durch die Anmietung erkennen Sie die inhärenten Risiken des Radfahrens auf öffentlichen Straßen und der Teilnahme an Wettkampfradfahren an und akzeptieren diese. Sie verstehen und stimmen zu, dass das Tragen eines Fahrradhelms in Spanien jederzeit obligatorisch ist.

2.5 Sie müssen das Fahrrad verantwortungsbewusst und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen fahren. Bikellorca kann nicht für Verluste, Schäden, Verletzungen oder Tod von Personen oder Eigentum verantwortlich gemacht werden, die durch die Nutzung des gemieteten Fahrrads und der Ausrüstung entstehen. Sie akzeptieren die Verantwortung, Bikellorca gegen alle Ansprüche, Interessen, Forderungen oder Ausgaben im Zusammenhang mit solchen Verletzungen oder Schäden zu entschädigen.

2.6 Während der gesamten Mietdauer müssen Sie eine geeignete Versicherung aufrechterhalten. Bikellorca kann als Teil seiner Dienstleistungen Versicherungen über renommierte und verbundene Versicherungsanbieter anbieten.

2.7 Sie sind für die Sicherheit aller gemieteten oder geliehenen Fahrräder und Ausrüstungen verantwortlich. Es liegt in Ihrer Verantwortung, Schäden, Verlust oder Diebstahl zu verhindern, die Gegenstände angemessen zu nutzen und jeglichen Missbrauch oder übermäßigen Verschleiß zu vermeiden.

2.8 Alle Schäden, die durch einen Unfall oder Nachlässigkeit entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und werden berechnet.

2.9 Sie müssen Bikellorca unverzüglich über jeden Verlust, Schaden oder Diebstahl der gemieteten Fahrräder oder Ausrüstungen informieren, unabhängig von der Ursache. Sie sind verantwortlich für die Zahlung der angemessenen Kosten für Reparatur oder Ersatz an Bikellorca für jeden solchen Verlust, Schaden oder Diebstahl.

2.10 Sie dürfen nur auf asphaltierten Straßen fahren, die für das Radfahren geeignet sind. Es ist verboten, mit dem Fahrrad auf Stränden oder unbefestigten Straßen zu fahren.

2.11 Sie dürfen das gemietete Fahrrad oder die Ausrüstung nicht verkaufen, veräußern, verpfänden, verleihen, verpfänden oder den Besitz übertragen.

2.12 Das Personal von Bikellorca ist in der Regel telefonisch oder per E-Mail während der Mietdauer erreichbar. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Kunden, das gemietete Fahrrad zusammenzubauen, einzurichten und regelmäßig zu überprüfen. Obwohl Bikellorca sich bemüht, während der Mietdauer Personal zur Verfügung zu haben, kann dies nicht garantiert werden.

  1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1 Die Zahlung erfolgt bei der Buchung des Fahrrads. Unsere Stornierungsbedingungen lauten wie folgt:

  • Bis zu 5 Tage vor dem Mietdatum: 10% Bearbeitungsgebühr;
  • Innerhalb von 5 Tagen vor dem Mietdatum: 100% des Mietwerts.

3.2 Um Ihre Miete gemäß diesen Geschäftsbedingungen zu arrangieren und zu erfüllen, müssen Sie Bikellorca den Gesamtpreis für die Mietdauer sowie eine Kaution, wie im Mietvertragsformular angegeben, vor Beginn der Miete zahlen.

3.3 Für die verspätete Rückgabe des Fahrrads werden Gebühren in Höhe des doppelten veröffentlichten Tagesmietsatzes für jeden Tag oder Teil eines Tages erhoben, an dem das Fahrrad verspätet zurückgegeben wird.

3.4 Zu Beginn der Mietdauer ist eine Kreditkarte erforderlich. Abhängig von Bikellorcas Risikobewertung und dem Wert der Ausrüstung kann dies eine Kaution in Höhe des Werts des Fahrrads durch Kredit- oder Debitkartenzahlung oder andere ausreichende Sicherheiten umfassen. Wenn eine Kaution erhoben wird, wird sie am Ende der Mietdauer zurückerstattet, vorausgesetzt, dass die Fahrräder und/oder Ausrüstungen unbeschädigt an Bikellorca innerhalb der vereinbarten Mietdauer und am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben werden.

3.5 Die Nichteinhaltung der in Punkt 3.4 genannten Bedingungen gibt Bikellorca das Recht, angemessene Gebühren zu erheben, bis die Fahrräder und/oder Ausrüstungen zurückgegeben werden. Wenn die Fahrräder und/oder Ausrüstungen beschädigt oder zurückgelassen werden, sind Sie für die Kosten der Reparatur oder des Ersatzes (je nachdem, was billiger ist) verantwortlich, um sie in ihren Vor-Mietzustand zurückzuversetzen.

3.6 Normaler Verschleiß, wie vom Hersteller oder Lieferanten des Produkts definiert, ist akzeptiert und im Mietpreis inbegriffen.

3.7 Die Sicherheits-/Schadenskaution kann zur Deckung der in diesem Vertrag genannten Kosten oder Gebühren verwendet werden.

  1. PERSÖNLICHE SICHERHEIT

4.1 Radfahrer sind für ihre eigene Sicherheit während des Radfahrens verantwortlich. Radfahren beinhaltet persönliches Risiko, und Sie müssen verantwortungsvoll fahren.

4.2 Verletzungen oder Todesfälle im Zusammenhang mit dem Radfahren können durch Wetterbedingungen, übermäßige Geschwindigkeit, Kollisionen mit Objekten oder anderen Personen, Unerfahrenheit des Fahrers oder Missbrauch der Ausrüstung verursacht werden.

4.3 Erstfahrer oder Anfänger sollten die Ausrüstung unter der Aufsicht eines erfahrenen Fahrers benutzen.

4.4 Das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, starken Medikamenten, Drogen oder Müdigkeit ist strengstens untersagt.

  1. UNSERE HAFTUNG IHNEN GEGENÜBER

5.1 Bikellorca haftet nicht für Tod, Personenschäden oder direkten Verlust, den Sie erleiden.

5.2 Bikellorca ist nicht verantwortlich für angebliche Verluste oder Schäden, die resultieren aus:

  • Ihren eigenen Handlungen oder Unterlassungen.
  • Handlungen oder Unterlassungen Dritter, die nicht mit dem Fahrradverleih-Service verbunden sind.
  • Unvorhersehbaren Ereignissen oder Umständen, auch wenn Bikellorca angemessene Sorgfalt walten lässt.
  • Indirekten oder Folgeschäden.

5.3 Bikellorcas Gesamthaftung Ihnen gegenüber im Rahmen dieses Vertrags ist auf die Gesamtkosten Ihrer Buchung begrenzt.

5.4 Im Falle höherer Gewalt haftet Bikellorca nicht, wenn eine Buchung nicht erfüllt werden kann. Wenn Bikellorca Ihre Buchung aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllen kann, übersteigt unsere Haftung Ihnen gegenüber nicht die vereinbarten Kosten der Miete. Höhere Gewalt/„Acts of God“ erlauben keine Stornierungen, aber eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt ist möglich.

  1. ALLGEMEINES

6.1 Diese Geschäftsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen uns dar und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen oder Verständigungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Alle anderen Bedingungen, sei es durch Gesetz oder anderweitig, sind im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

6.2 Alle erforderlichen oder zulässigen Mitteilungen zwischen uns müssen schriftlich erfolgen.

6.3 Kein Versäumnis oder Verzögerung bei der Ausübung von Rechten gemäß diesen Geschäftsbedingungen wird als Verzicht betrachtet, und kein Verzicht auf eine Verletzung durch eine der Parteien wird als Verzicht auf eine nachfolgende Verletzung betrachtet.

6.4 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen von einem Gericht oder einer zuständigen Behörde für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

6.5 Diese Geschäftsbedingungen gewähren keinem Dritten einen Vorteil oder das Recht, sie durchzusetzen.

6.6 Indem Sie diesen Bedingungen zustimmen, stimmen Sie zu, dass die Gerichte Spaniens für alle Streitigkeiten zuständig sind, die zwischen Ihnen und uns entstehen können, und dass das spanische Recht das anwendbare Recht ist.